Ab Vollendung des 17. Lebensjahr ist der Inhaber einer Prüfungsbescheinigung BF17 berechtigt Fahrzeuge der Klasse B in Begleitung der benannten Personen zu führen.
Die Prüfungsbescheinigung hat Gültigkeit im Inland sowie in Österreich und ist noch 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig.
Voraussetzungen an die Begleitpersonen:
- Mindestalter 30 Jahre
- In den letzten 5 Jahren ununterbrochener Besitz der Klasse B
- Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister