PKW-Klassen
ab 18 Jahre
ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren
KFZ bis max. 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht
Einschluss: AM, L
ab 18 Jahre
ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren
Vorbesitz Klasse B
Anhänger bis max. 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht
Fahrzeugkomibination max. 7,0 t zulässiges Gesamtgewicht
Motorrad-Klassen
ab 24 Jahre bei Direkteinstieg
ab 20 Jahre bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen)
Hubraum mehr als 50 cm³
ab 18 Jahre
bei Vorbesitz der Klasse A1 keine theoretische Prüfung nur praktische Prüfung erforderlich
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von max. 35 KW
Verhältnis von Leistung/Leergewicht max. 0.2 KW/kg
ab 16 Jahre
Leichtkrafträder bis 125 cm³ Hubraum
max. 11 KW Motorleistung
Verhältnis von Leistung/Leergewicht max. 0,1 KW/kg
ab 16 Jahre
zweirädrige Krafträder (Roller) und Fahrräder mit Hilfmotor
Hubraum max. 50 cm³
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
Traktor-Klassen
ab 16 Jahre
Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h
Mitführen bis zu 2 Anhängern , dann max. 25 km/h
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Gapelstabler bis 25 km/h
Mitführen max. eines Anhängers